FIFA-Regeln für Fußballvermittler unterliegen EU-Recht
Regelungen eines internationalen Sportverbands für Fußballvermittler können gegen das Kartellverbot, das Missbrauchsverbot und die Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Dies betrifft insbesondere Vorgaben zur Mehrfachvertretung, Vermittlerlizenz, Kontaktaufnahme und Vermittlervergütung, wenn sie den Wettbewerb unverhältnismäßig beschränken oder nicht gerechtfertigt sind. Die Veröffentlichung sämtlicher Sanktionen gegen Vermittler und Auftraggeber sowie sämtlicher Transaktionsdetails ist zudem nicht ohne Weiteres mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO vereinbar.










