KI-Übersicht von Google kann Persönlichkeitsrecht verletzen
Das LG München I hat Google im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, bestimmte KI-generierte Übersichten über zwei Verlagsunternehmen weiter zu verbreiten. Die KI-Übersichten hatten die Unternehmen unter anderem mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich bei den KI-Übersichten nicht um bloße Suchergebnisse, sondern um eigene zurechenbare Inhalte der Suchmaschinenbetreiberin. Der Antrag hatte überwiegend Erfolg; hinsichtlich einzelner weitergehender Äußerungen wurde er zurückgewiesen.










