Kritische Ausgabe kann urheberrechtlich geschützt sein
Eine kritische Ausgabe eines gemeinfrei gewordenen Werks kann urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine eigene geistige Schöpfung darstellt. Erforderlich ist, dass die Ausgabe die Persönlichkeit ihres Urhebers durch freie kreative Entscheidungen widerspiegelt und hinreichend genau sowie objektiv identifizierbar ist. Der Schutz kann sich auch auf die Gesamtheit der kritischen Ausgabe einschließlich Kommentaren und kritischem Apparat beziehen. Zugleich entsteht dadurch kein ausschließliches Recht an dem gemeinfreien Originalwerk selbst.










