BGH präzisiert Auskunftspflicht der SCHUFA bei Scorewerten
Der Bundesgerichtshof hat präzisiert, wann die SCHUFA Auskunft über die Berechnung von Bonitäts-Scorewerten geben muss. Voraussetzung ist, dass der Scorewert eine Entscheidung über ein Vertragsverhältnis maßgeblich beeinflusst und die betroffene Person dadurch erheblich beeinträchtigt wird. Für die Beweisführung kann es genügen, dass ein Unternehmen nach Übermittlung eines Scorewerts zeitnah eine nachteilige Vertragsentscheidung trifft. Der BGH hob die Berufungsurteile zugunsten der Kläger teilweise auf und verwies die vier Verfahren zur erneuten Prüfung zurück.










